Legionellenbefund: Was ist jetzt zu tun?
Ein Befund verunsichert Verwaltung, Eigentümer und Bewohner. Dabei sind die nächsten Schritte klar geregelt. Hier finden Sie die Pflichten des Betreibers nach der Trinkwasserverordnung, die Einordnung der Ergebnisse und die Untersuchungen, die jetzt folgen.
Sie haben einen Befund erhalten? Schicken Sie uns den Prüfbericht. Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag mit einem Vorschlag für die Untersuchungen, die jetzt anstehen.
Befund sendenWann liegt ein Befund vor?
Für Legionellen gilt in Trinkwasserinstallationen der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml (koloniebildende Einheiten je 100 Milliliter). Wird er erreicht oder überschritten, spricht man von einem Befund. Ab diesem Wert muss der Betreiber handeln.
| KBE/100 ml | Einordnung (Orientierung nach DVGW W 551) |
|---|---|
| ab 100 | technischer Maßnahmenwert erreicht: Ursachen beheben |
| über 1.000 | hohe Kontamination: zügig handeln |
| über 10.000 | extrem hohe Kontamination: sofortige Gefahrenabwehr, zum Beispiel Duschverbot oder endständige Filter |
Die Pflichten des Betreibers nach §§ 51 bis 53 TrinkwV
- Anzeige an das Gesundheitsamt. Die Untersuchungsstelle zeigt das Ergebnis unverzüglich an (§ 53 Abs. 1). Ohne Nachweis darüber muss der Betreiber selbst anzeigen (§ 51 Abs. 1 Nr. 1).
- Ursachen klären. Unverzüglich, mit Ortsbesichtigung und Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 51 Abs. 1 Nr. 2), häufig ergänzt um eine weitergehende Untersuchung.
- Schriftliche Risikoabschätzung. Nach der Empfehlung des Umweltbundesamts (§ 51 Abs. 1 Nr. 3). Aufgenommen wird dabei stets die gesamte Trinkwasserinstallation, auch wenn nur eine Stelle auffällig war.
- Maßnahmen umsetzen. Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 51 Abs. 1 Nr. 4). Das Gesundheitsamt ist unverzüglich über die Maßnahmen zu informieren (§ 51 Abs. 3).
- Bewohner informieren. Unverzüglich über das Ergebnis der Risikoabschätzung, Einschränkungen der Verwendung und weitere Empfehlungen (§ 52 Abs. 3).
- Erfolg kontrollieren und dokumentieren. Nachuntersuchungen bestätigen die Wirkung. Die Dokumentation ist ab Abschluss der Maßnahmen zehn Jahre aufzubewahren (§ 51 Abs. 4).
Drei Begriffe, die oft verwechselt werden
Weitergehende Untersuchung
(nach dem Befund)Zusätzliche Stellen werden untersucht, um die Kontamination einzugrenzen, etwa die Wohnungen unterhalb einer auffälligen Stelle im selben Strang. Die Ergebnisse sind eine wichtige Grundlage für die Risikoabschätzung.
Nachuntersuchung
(nach den Maßnahmen)Kontrolle, ob die Maßnahmen gewirkt haben. Meist sind mehrere Termine nötig, bevor die Anlage in den regulären Rhythmus zurückkehrt. Umfang und Abstände richten sich nach der Empfehlung des Umweltbundesamts und den Vorgaben des Gesundheitsamts.
Nachzügleruntersuchung
(wenn einzelne Stellen fehlen)Einzelne Stellen konnten nicht beprobt werden, etwa weil ein Probenahmeventil fehlte oder niemand öffnete. Untersucht werden nur diese Stellen und als Bezugspunkte Warmwasseraustritt und Zirkulationseingang am Trinkwassererwärmer.
Warum Aufheizen allein selten hilft
Häufig wird nach einem Befund zuerst thermisch desinfiziert. Nachhaltig ist das nach unserer Erfahrung selten. Der Biofilm an der Rohrwand wird dabei nicht abgetragen, und in Amöben geschützte oder hitzetolerante Legionellen überstehen die Erhitzung. Hitze kann Legionellen außerdem so schädigen, dass sie auf dem Nährboden im Labor eine Zeit lang nicht anwachsen. Die nächste Probe ist dann unauffällig, obwohl sich am Zustand der Anlage nichts geändert hat.
Entscheidend ist, die technische Ursache zu finden und zu beheben, meist der hydraulische Abgleich, die Temperaturen oder Stagnation. Eine Spülung nach dem Merkblatt des ZVSHK trägt Biofilm und Ablagerungen mechanisch aus und ist aus unserer Sicht in der Regel das Mittel der Wahl. Mehr dazu auf der Seite „Legionellen vorbeugen“.
Häufigste Ursache für Befunde: der fehlende hydraulische Abgleich der ZirkulationKurz erklärt, mit Animation.So unterstützen wir Sie nach einem Befund
- Wir übernehmen die weitergehenden Untersuchungen und Nachuntersuchungen mit den Fristen des Gesundheitsamts, auch wenn der Befund von einem anderen Labor stammt.
- Vorgaben des Gesundheitsamts haben in unserer Terminplanung Vorrang.
- Bei Erreichen des Maßnahmenwerts zeigen wir das Ergebnis dem Gesundheitsamt an.
- Zu jedem Prüfbericht erhalten Sie eine verständliche Einordnung und eine fertige Bewohnerinformation zum Aushang.
- Danach nehmen wir das Objekt in unsere Wiedervorlage auf und informieren Sie automatisch zu den fälligen Untersuchungen.
Befund senden
Laden Sie den Prüfbericht hoch oder schicken Sie ein Foto. Nennen Sie uns bitte auch eine Frist des Gesundheitsamts, falls es schon eine gibt.
Häufige Fragen nach einem Befund
Müssen die Bewohner sofort informiert werden?
Nach § 52 Abs. 3 TrinkwV sind die Bewohner unverzüglich über das Ergebnis der Risikoabschätzung, Einschränkungen der Verwendung und weitere Empfehlungen zu informieren. Bei hoher oder extrem hoher Kontamination empfehlen wir, die Bewohner sofort mit einem Aushang zu informieren. Nennen Sie im Aushang keine Namen, die Lage der Entnahmestelle genügt.
Darf weiter geduscht werden?
Das hängt von der Höhe der Werte ab. Bei extrem hoher Kontamination über 10.000 KBE/100 ml sind sofortige Schutzmaßnahmen nötig, etwa ein Duschverbot oder endständige Filter. Die Anordnung trifft im Zweifel das Gesundheitsamt.
Können Sie die Nachuntersuchungen übernehmen, wenn der Befund von einem anderen Labor stammt?
Ja. Wir übernehmen die Untersuchungen mit den Fristen des Gesundheitsamts und nehmen das Objekt danach in die regelmäßige Wiedervorlage auf.
Wie schnell liegt das Ergebnis vor?
Legionellen wachsen langsam. Das Ergebnis liegt nach mehreren Tagen Bebrütung vor, in der Regel innerhalb von etwa zwei Wochen.

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Diese Seite gibt allgemeine Informationen und unsere Erfahrungen aus der Praxis wieder. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Trinkwasserverordnung und der technischen Regeln. Stand: Oktober 2026.