Bestandscheck: Welche Ihrer Objekte müssen untersucht werden?

Senden Sie uns Ihre Objektliste. Wir prüfen unverbindlich und kostenfrei, welche Objekte nach § 31 TrinkwV untersuchungspflichtig sind, wann die nächsten Untersuchungen fällig werden und wie viele Probenahmestellen nötig sind. Sie erhalten eine Übersicht und ein Angebot für Ihren Bestand.

Was wir dafür brauchen

  • eine Liste der Objekte mit Adressen, gern als Excel-Datei
  • falls bekannt: Anzahl der Wohnungen, Art der Warmwasserbereitung, Datum der letzten Untersuchung
  • falls vorhanden: die letzten Prüfberichte

Fehlt etwas, fragen wir kurz nach.

Was Sie bekommen

  • Einschätzung der Untersuchungspflicht je Objekt
  • fällige Termine und Intervalle
  • Zahl der Probenahmestellen, abgeleitet aus der Zahl der Steigstränge
  • ein Angebot für den gesamten Bestand

Nach Ihrer Beauftragung nehmen wir die Objekte in unsere Wiedervorlage auf und informieren Sie automatisch zu den fälligen Untersuchungen. Die Bewohnerdaten bestätigen Sie vor jeder Untersuchung über einen persönlichen Link.

Objektliste senden

Unverbindlich und kostenfrei. Ihre Angaben und die Datei verwenden wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.

Tobias Brück (B. Eng.)

Geschäftsführer und Laborleiter der Ingenieurbüro Brück GmbH · Sachverständiger für Trinkwasseranlagen · Hygieneschulung nach VDI 6023, Kategorie A

Als Ingenieur und Leiter unseres Legionellenlabors sehe ich beide Seiten: das Ergebnis im Labor und die Technik dahinter im Heizraum.